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   LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11   

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https://dejure.org/2011,24842
LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11 (https://dejure.org/2011,24842)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.03.2011 - 5 Ta 47/11 (https://dejure.org/2011,24842)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. März 2011 - 5 Ta 47/11 (https://dejure.org/2011,24842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es fehlt bei Nichtanbietung eines einzigen Beweismittels durch eine Partei bzgl. des Vorliegens von Mobbinghandlungen die notwendige Erfolgsaussicht; Versagung der Prozesskostenhilfe bei wirksamer Befristung und Schadensersatzklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei wirksamer Befristung und Schadensersatzklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz ohne Beweisantritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    Sie besteht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung nach § 114 ZPO dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragsstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der ggfs. von ihm eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest die Möglichkeit der Beweisführung besteht (vgl. BGH 14. Dezember 1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160 (1161)).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 ABR 76/09

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    c) Da für eine nur auf die Vergangenheit gerichtete Feststellung, aus der sich keinerlei Rechtsfolgen für die Zukunft mehr ergeben, kein Rechtsschutzbedürfnis im Sinne des § 256 Abs. 2 ZPO besteht (vgl. z.B. BAG 09. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Orientierungssatz 1, zitiert nach juris), ist der Antrag auf Feststellung, dass die Freistellung ab dem 24. September 2010 rechtswidrig ist (Antrag zu 2), unzulässig.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    Grundsätzlich ist für die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung dann anzunehmen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht zu ziehen ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragsstellers ausgehen wird (vgl. OVG 04. Februar 2005 - 1 O 388/04 - Rn. 5, zitiert nach juris; auch OLG 01. März 2000 - 1 W 101/99 - Rn. 2, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    Grundsätzlich ist für die Entscheidung über die Prozesskostenhilfe eine hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung dann anzunehmen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht zu ziehen ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragsstellers ausgehen wird (vgl. OVG 04. Februar 2005 - 1 O 388/04 - Rn. 5, zitiert nach juris; auch OLG 01. März 2000 - 1 W 101/99 - Rn. 2, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2006 - 24 C 06.1531
    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    Sie liegt vor, wenn das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorliegt (OLG Koblenz 07. Januar 1993 - 5 W 628/92 - Rn. 3, zitiert nach juris; BayVGH 18. Juli 2006 - 24 C 06.1531 - Rn. 13, zitiert nach juris) und der Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO).
  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 10 C 07.2878

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    Veränderungen nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung müssen weder zu Gunsten noch zu Lasten des Antragsstellers einbezogen werden (vgl. BayVGH 09. Juni 2008 - 10 C 07.2878 - Rn. 10, zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 07.01.1993 - 5 W 628/92
    Auszug aus LAG Hessen, 29.03.2011 - 5 Ta 47/11
    Sie liegt vor, wenn das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig vorliegt (OLG Koblenz 07. Januar 1993 - 5 W 628/92 - Rn. 3, zitiert nach juris; BayVGH 18. Juli 2006 - 24 C 06.1531 - Rn. 13, zitiert nach juris) und der Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    (4) Weitergehend wird zudem vertreten, weil der Zeitpunkt der Entscheidungsreife maßgeblich sei, könnten nicht nur Änderungen zulasten der Partei, sondern auch solche zu ihren Gunsten nicht berücksichtigt werden (vgl. LAG Hessen, 29. März 2011, 5 Ta 47/11, juris; Bay. LSG, 19. März 2009, L 7 AS 52/09 B, juris; LSG Sachsen-Anhalt, 17. Dezember 2009, L 5 AS 338/09 B, juris).

    Welche Folgen welche Fälle der Verschlechterung der Erfolgsaussicht vor Eintritt der Entscheidungsreife im Einzelnen haben (vgl. dazu den Überblick bei MüKo-ZPO/Motzer, § 114 ZPO Rn. 111), kann im vorliegenden Fall ebenso offen bleiben wie die Frage, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang tatsächliche und rechtliche Veränderungen nach Entscheidungsreife zugunsten der Partei berücksichtigt werden können (grundsätzlich bejahend BFH, 22. Februar 1994, VII B 114/92, BFH/NV 1994, 822; verneinend LAG Hessen, 29. März 2011, 5 Ta 47/11, juris; Bay. LSG, 19. März 2009, L 7 AS 52/09 B PKH, juris; LSG Sachsen-Anhalt, 17. Dezember 2009, L 5 AS 338/09 B, juris).

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